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Aus der Marktgemeinderatssitzung des Marktes Marktleugast vom 22. Juli 2024

Erstellt von Helmut Engel | | Markt Marktleugast

Solarpark Steinbach

Auf der Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause stand der Punkt „Solarpark Steinbach“. Dazu muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Bürgermeister Franz Uome sagte dazu, dass sich der Markt Marktleugast für die Errichtung einer PV-Anlage bei Steinbach Flächen gesichert hat. „Die Flächenkulisse hat eine Größe von rund 31 Hektar und umfasst mehrere Flurnummern der Gemarkung Marienweiher.“ Mit dem Grundstückseigentümer sei ein Pachtvertrag abgeschlossen worden. Weil man von Beginn an die betroffenen Bürger mit ins Boot nehmen wollte, habe man am 17. Juli eine Informationsveranstaltung durchgeführt und den Steinbachern das vorgesehene Projekt vorgestellt. Das Recht zur Errichtung einer PV-Anlage aus dem Pachtvertrag soll an einen Betreiber gehen, der die Anforderungen des vom Marktgemeinderat aufgestellten Kriterienkatalog erfüllen kann. Dazu soll eine öffentliche Bekanntmachung stattfinden. Gestellte Fragen seien beantwortet worden, soweit dies zu diesem Zeitpunkt möglich gewesen sei. Die anwesenden Bürger hätten „ihr Einverständnis mit den Planungen symbolisiert, es gab keinen Widerspruch“, so Uome.

Nun sei am Sitzungstag ein Schreiben, unterschrieben von 20 Personen, die nicht alle aus Steinbach kommen, eingegangen. Darin haben diese Bedenken gegen die Errichtung eines Solarparks in Steinbach geltend gemacht. Sie klagen, dass das Landschaftsbild verschandelt wird, die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt wird, das Ortsbild verschandelt und die Lebensqualität eingeschränkt wird. Außerdem hätte die PV-Anlage wegen Wertverlust der Immobilien auch wirtschaftliche Auswirkungen auf alle Mitbürger. Weiter stellten sie die Frage, welche Maßnahmen bei Spitzen im Stromnetz getroffen werden können. „Wie werden die Bürger/PV-Anlagenbetreiber vor etwaigen Verlusten geschützt, wenn es zu einer Überlastung kommt?“ Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Beteiligung betroffener Bürger sieht hier 0,1 Cent ab 2025 vor. Sie kündigten weiter an, dass noch Punkte folgen könnten.

Der Gemeinderat stimmte geschlossen für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange könnten die Bürger ihre Einwände vorbringen. „Wir stehen aber auch als Kommune in der Verantwortung“, fasst der Bürgermeister zusammen. Setrick Röder (FW) empfiehlt, mehr auf die Bürger zuzugehen. „Jeder Einzelne hat etwas davon, weil er sich einbringen kann.“

 

Lob für Neugestaltung

Im letzten Jahr hat die Marktgemeinde Marktleugast den Antoniusplatz mit den Wegeverbindungen und Freiflächen neugestaltet. Die Regierung von Oberfranken hat nun mit dem Schlussbescheid mitgeteilt, dass von den über 232.600 Euro Gesamtkosten 214.400 Euro förderfähig waren. Bei 70 Prozent betrug die Förderung damit 151.600 Euro, der Eigenanteil beläuft sich auf 81.000 Euro.

Im Prüfungsbemerk hat die Regierung von Oberfranken festgehalten. Dass der Ort durch die Baumaßnahme und die Verbindung Marktstraße-Kirche/Friedhof „eine ungeahnte städtebauliche Aufwertung erfahren hat“. Die Maßnahme würde maßgeblich zur Stärkung der Ortbildwahrnehmung und zur Aufenthaltsqualität des Ortes beitragen.

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