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Niedrigwassersituation - Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs

| Markt Marktleugast

Aufgrund der aktuell niedrigen Wasserstände in den Oberflächengewässern hat sich das Landratsamt Kulmbach dazu entschlossen, die Bevölkerung mittels Bekanntmachung über die Rechtslage bezüglich Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs (Art. 18 BayWG) und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (§ 26 WHG) zu informieren.

Die Bekanntmachung finden Sie hier.

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