Ausweise & Pässe

Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderpässen

Bei der Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen ist zur Zeit mit einer Bearbeitung von ca. 4 Wochen zu rechnen. Anträge für den neuen Personalausweis und Reisepass sind daher rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt Marktleugast, während den üblichen Besuchszeiten (Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 15.00 bis 17.30 Uhr), zu stellen.

Ausweise und Pässe können nicht verlängert werden. Es ist immer eine Neuausstellung mit einem aktuellen Passbild erforderlich. Wegen der notwendigen Prüfung der Identität und der Unterschriftsleistung sowie der Bereitstellung der Fingerabdrücke ist das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung notwendig. Mitzubringen ist ein aktuelles Lichtbild mit einem hellen Hintergrund.

Für den elektronischen Reisepass mit Fingerabdruck (kurz: ePass) werden außer dem Passfoto auch zwei Fingerabdrücke gespeichert, damit bei der Grenzkontrolle die Daten im ePass-Chip maschinell mit den vor Ort erhobenen biometrischen Merkmalen der kontrollierten Person verglichen werden können.

Zum einen stellt der Chip im ePass eine zusätzliche Fälschungshürde dar, zum anderen wird der Schutz vor Missbrauch von Pässen erhöht.

Damit die Lichtbilder für die biometrische Kontrolle geeignet sind, werden an die Passfotos für Reisepässe folgende Anforderungen gestellt:

  • Das Gesicht muss frontal aufgenommen worden sein.
  • Die Gesichtshöhe muss den Vorgaben der Foto-Mustertafel und Passbild-Schablone entsprechen.
  • Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein sowie in etwa auf gleicher Höhe im vorgegebenen Bereich liegen.
  • Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben sein.

Zur Erstellung eines Kinderpasses ist das persönliche Erscheinen des Kindes notwendig, sobald das Kind die Unterschrift selbst leisten kann. Außerdem muss die Größe und die Augenfarbe des Kindes angegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass neue Dokumente ohne Vorlage der bisherigen Dokumente nicht ausgehändigt werden dürfen.

Bei der Abholung eines neuen Passes oder Ausweises ist es unbedingt erforderlich, den bisherigen Pass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis mitzubringen. Auf Wunsch können Reisepässe oder Kinderausweise nach Entwertung durch das Passamt wieder ausgehändigt werden. Personalausweise müssen immer eingezogen werden.

Der neue Personalausweis ist da!

Wenn Sie ab dem 1. November 2010 einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und, auf Wunsch des Antragstellers, die Fingerabdrücke digital gespeichert.

Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im lnternet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie lnformationsmaterialien dazu.

Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die ldentität festzustellen.

lm Übrigen behält lhr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht lhres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings lhren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen Neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.

Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen, betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.