Breitbandversorgung Markt Marktleugast

Breitbandausbau Marktleugast, 2. Förderverfahren

Allgemeine Markterkundung 2.Verfahren (veröffentlicht am 12.09.2017) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Marktleugast gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Marktleugast bittet daher, bis spätestens 16.10.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 12.09.2017)

Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:

Ergebnis der Markterkundung vom 16.09.2017 – 16.10.2017 (veröffentlicht am 15.11.2017)

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 15.11.2017)

Der Markt Marktleugast gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Mittwoch den 27.12.2017, 11:00 Uhr (Posteingang Markt Marktleugast) endet, zu beteiligen.

Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 21.06.2018)

Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Marktgemeinde Marktleugast wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.

Auf Grundlage des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 04.06.2018 beabsichtigt die Marktgemeinde Marktleugast einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.

Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken.

Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 05.11.2018)

Mit beiliegendem Schreiben bestätigt der Markt Marktleugast die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 06.12.2018)

Am Dienstag den 04.12.2018, ist dem 1. Bürgermeister Franz Uome in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Staatsminister der Finanzen Albert Füracker überreicht worden.

Nachfolgende Bekanntmachungen und Veröffentlichungen betreffen das 1. Förderverfahren aus dem Jahr 2014 / 2015.

Breitbandversorgung Markt Marktleugast, 1. Förderverfahren

Die aktuelle Breitbandversorgung im Gebiet des Marktes Marktleugast finden Sie hier (PDF-Datei, 530 KB).

Allgemeine Markterkundung

Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht 30. September 2014) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 9. Juli 2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde, gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung, Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Markt Marktleugast bittet daher, bis spätestens 12. November 2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Technische IST-Erfassung

Technische IST-Erfassung (veröffentlicht 30. September 2014)

Die Darstellung der technischen IST-Versorgung, gemäß öffentlich zugänglicher Quellen (hier Breitbandatlas der Bundesregierung), finden Sie hier:

Ergebnis der Markterkundung vom 8. Oktober 2014 bis 12. November 2014 (veröffentlicht am 9. März 2015)

Die Karte mit dem vorläufigen Erschließungsgebiet für das Ergebnis der Markterkundung finden Sie hier:

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnehmerwettbewerbs (veröffentlicht am 10. März 2015)

Der Markt Marktleugast gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt.

Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, sich am Teilnahmewettbewerb, der am Donnerstag, den 22. April 2015, 11.00 Uhr (Posteingang Markt Marktleugast) endet, zu beteiligen.

Im Auswahldokument wurden am 23. März 2015 die Ortsteilnahmen bei den Losen ergänzt.

Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) (veröffentlicht am 24. August 2015)

Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Marktgemeinde Marktleugast haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb drei Bieter frist- und formgerecht beworben.

Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 29. Juni 2015 beabsichtigt die Marktgemeinde Marktleugast einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).

Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 18. November 2015):

Am Freitag, den 13. November 2015, ist dem Ersten Bürgermeister Franz Uome in Bayreuth der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.

Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 18. November 2015)

Stellungnahme der Marktgemeinde Marktleugast bezüglich des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).