Aktuelle Meldungen
BEKANNTMACHUNG: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel an der Münchberger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan
Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Markgemeinderat des Marktes Marktleugast hat in öffentlicher Sitzung am 25.03.2024 beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel an der Münchberger Straße“ aufzustellen. Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Sicherstellung und Erweiterung der örtlichen Nahversorgung.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 531 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 526 und 529, jeweils Gemarkung Marktleugast sowie für den arten- und naturschutzfachlichen Ausgleich Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 622, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 629, 630 und 633, alle Gemarkung Marktleugast sowie Teilflächen des Grundstücks 185, Gemarkung Marienweiher. Die räumlichen Geltungsbereiche ergeben sich auch aus den Lageplänen, die Bestandteil dieser Bekanntmachung sind.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2025 den Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel an der Münchberger Straße“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 28.04.2025, durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.04.2025 steht einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie den erforderlichen Fachgutachten und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
26.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025
online über die Internetseite des Marktes Marktleugast „www.Marktleugast.de“ unter der Rubrik „Marktgemeinde – aktuelle Meldungen“ öffentlich abrufbar. Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus (Neuensorger Weg 10, 95352 Marktleugast, erster Stock, Raumnummer 3) während der allgemeinen Dienstzeiten aus.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per Email an die „poststelle@marktleugast.de“ unter Angabe des Betreffs „Nahversorgung Münchberger Straße“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).
Allgemeine Dienstzeiten des Rathauses:
Montag bis Freitag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern der Markt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Planung vor:
[1] Begründung mit Umweltbericht
[2] Schalltechnische Untersuchung zur Geräuscheinwirkung in die Nachbarschaft vom 04.06.2024, IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bayreuth
[3] Baugrundgutachten vom 03.06.2024, k2p umwelt-geologie GmbH, Sachsenbrunn
[4] Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 17.09.2024, Büro für ökologische Studien, Bayreuth
[5] eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen [Darstellung in …] |
Mensch | Bestandsaufnahme [1] Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1], Auswirkungen durch Immissionen [1], [2] und [5] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [2] |
Fläche | Vorhandene Nutzung [1] Flächenbedarf [1] |
Tiere/Artenschutz | Bestandsaufnahme [1] und [4] Ausführungen und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und ggf. erforderlichen Maßnahmen [1], [4], [5] Auswirkungen durch das Vorhaben [1] artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [4], [5] |
Pflanzen | Bestandsaufnahme [1] Auswertung der Biotopkartierung [1] Ausführungen und Hinweise zu: Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie Natura 2000-Gebieten [1] Belange der Landwirtschaft [1], [5] Beschaffenheit der Ausgleichsflächen [1], [5] |
Boden | Bestandsaufnahme [1], [3] Auswertung der Bodenschätzungskarte im Geofachdatenatlas, Bodeninformationssystem Bayern [1] Ausführungen und Hinweise zu: Auswirkungen [1], [5] Vorkommen von Altablagerungen [1], [3], [5] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
Wasser | Bestandsbeschreibung [1] Ausführungen und Hinweise zu: Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und wassersensiblen Bereichen, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser [1], [3], [5] Auswirkungen [1] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
Luft/Klima | Bestandsbeschreibung [1] Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten [1] Auswirkungen [1] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
Landschaftsbild | Bestandsbeschreibung [1] Auswirkungen [1] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
Kultur- und Sachgüter | Hinweise zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen [1] |
Wechselwirkungen | Übersicht [1] |
Marktleugast, den 30.04.2025
Franz Uome
Erster Bürgermeister

